Abrechnung

Die Kosten einer Behandlung richten sich nach den individuellen Gegebenheiten der Patienten. Abgerechnet wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Gesetzliche Krankenkassen bezahlen meist einen Zuschuss zu osteopathischen Behandlungen Informieren Sie sich HIER.

Termine die nicht 24 Std. vorher abgesagt werden, werden mit einer Ausfallrechnung privat in Rechnung gestellt.